Ersatzfamilien

Die beste Hilfe für Ersatzfamilien ist die Diagnose. Die FASD-Diagnostik muss grundsätzlich vor Vermittlungen in Ersatzfamilien erfolgen.

Dies gilt gleichermaßen für die Vermittlung von Pflege- und Adoptivkindern.

Eltern müssen entscheiden dürfen, ob sie sich die enormen Belastungen zutrauen.

§7 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG):

„(1) Wird der Adoptionsvermittlungsstelle bekannt, dass für ein Kind die  Adoptionsvermittlung in Betracht kommt, so führt sie zur Vorbereitung der Vermittlung unverzüglich die sachdienlichen Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern, bei dem Kind und seiner Familie durch….

Das Ergebnis der Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern und bei der Familie des Kindes ist den jeweils Betroffenen mitzuteilen.“